Unsere Leistungen für Erbschaft- und Schenkungssteuer
Jede Vermögensübertragung ist einzigartig.
Deshalb beginnen wir unsere Beratung nicht mit Formularen, sondern mit einem persönlichen Gespräch.
Gemeinsam entwickeln wir ein individuelles Konzept, das steuerliche, wirtschaftliche und familiäre Aspekte berücksichtigt – bevor Verträge geschlossen oder Vermögen übertragen wird.
Wir begleiten Privatpersonen und Familien bei der steueroptimalen Übertragung von Immobilien, Unternehmensvermögen und sonstigem Vermögen – von der ersten Beratung über die Entwicklung eines individuellen Konzepts bis hin zur Umsetzung mit dem Notar und der Erstellung der erforderlichen Steuererklärungen.
Eine frühzeitige Vermögensübertragung ermöglicht es, persönliche Freibeträge mehrfach zu nutzen und die Nachfolge planbar zu gestalten.
Wir beraten Sie unter anderem zu:
✔️ Übertragung von Immobilien auf Kinder
✔️ Nutzung der persönlichen Freibeträge
✔️ Nießbrauch und Wohnrecht
✔️ Absicherung der Übergeber
✔️ Ausgleich zwischen Geschwistern
✔️ Mehrstufige Übertragungskonzepte
Im Erbfall unterstützen wir Sie bei der steuerlichen Bewertung des Nachlasses und der Erstellung der Erbschaftsteuererklärung.
Dabei prüfen wir insbesondere:
✔️ Steuerbefreiungen
✔️ Freibeträge
✔️ Bewertung von Immobilien
✔️ Nachlassverbindlichkeiten
✔️ Optimierungsmöglichkeiten
Der steuerliche Wert einer Immobilie unterscheidet sich häufig vom Marktwert.
Wir unterstützen Sie bei:
✔️ Ermittlung des steuerlichen Grundbesitzwerts
✔️ Prüfung der Bewertung des Finanzamts
✔️ Analyse möglicher Nachweise eines niedrigeren gemeinen Werts
✔️ Vorbereitung der notwendigen Unterlagen
Viele Vermögensübertragungen sollten nicht isoliert betrachtet werden.
Gemeinsam entwickeln wir langfristige Konzepte unter Berücksichtigung von:
✔️ Familienvermögen
✔️ Immobilienportfolios
✔️ Unternehmensbeteiligungen
✔️ Altersvorsorge der Eltern
✔️ Versorgung des überlebenden Ehepartners
Wir begleiten Sie nicht nur bei der steuerlichen Planung, sondern auch während der Umsetzung.
Hierzu gehören insbesondere:
✔️ Abstimmung mit dem Notariat
✔️ Prüfung der Vertragsentwürfe aus steuerlicher Sicht
✔️ Erstellung der Schenkung- oder Erbschaftsteuererklärungen
✔️ Begleitung gegenüber dem Finanzamt
Neben der steuerlichen Beratung verfüge ich über eine Qualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker.
Dadurch begleite ich Familien und Erbengemeinschaften nicht nur bei der steuerlichen Gestaltung, sondern auch bei der praktischen Umsetzung des letzten Willens und der geordneten Abwicklung des Nachlasses.
Vereinbaren Sie heute noch einen Termin zur Erstberatung und erfahren Sie, wie einfach ein Steuerberaterwechsel sein kann.
Unsere Mandanten loben den erstklassigen Service und ihre Zufriedenheit mit unserer Betreuung.
Mit Steuerberater Johannes Miksik als persönlichem Ansprechpartner in allen Belangen steht Ihnen ein absoluter Steuerexperte zur Seite.
Wir versprechen Ihnen, dass wir uns bestmöglich für Sie einsetzen und garantieren Ihnen absolute Zuverlässigkeit.
